Teilnahmebedingungen

Bedingungen für die Teilnahme an Skikursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen der Abteilung Berg- und Skisport

1. Veranstalter

Veranstalter von Skikursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen genannt) im Berg- und Skisport- Bereich ist der TSV Forstenried-München e.V. (nachfolgend TSV genannt). Verantwortlich für die Durchführung ist die Abteilung Berg- und Skisport.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

2. Teilnahmebedingung

Soweit nicht einzelne Veranstaltungen ausdrücklich offen (Anderer Veranstalter/Anzeige) ausgeschrieben sind, sind ausschließlich Mitglieder des TSV und Gautinger Sportclub (nachfolgend GSC genannt) teilnahmeberechtigt. Nach der Bayerischen Skischulverordnung dürfen Vereine Skiunterricht nur an ihre Mitglieder erteilen.
Bei den Kinderkursen setzen wir den Schulbesuch voraus. Bei der Anmeldung zu Veranstaltungen ist der Vereinsausweis vorzulegen. Der Vereinsausweis ist auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

3. Teilnehmergebühr/Fahrtkosten

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Abteilung Berg- und Skisport wird eine Teilnehmergebühr erhoben. Die Teilnehmergebühr wird für die einzelnen Veranstaltungen in der Ausschreibung bekanntgegeben.
Der TSV vermittelt für die Teilnehmer die Fahrten zu den einzelnen Veranstaltungsorten. Der Beförderungsvertrag kommt direkt zwischen dem eingesetzten Unternehmer und dem teilnehmenden Mitglied zustande. Der TSV kassiert die Beförderungsentgelte vom Teilnehmer im Namen und im Auftrag des eingeschalteten Unternehmers ein und führt diese an den eingeschalteten Unternehmer ab.
Teilnehmergebühren und Beförderungsentgelte sind bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung im Voraus zu entrichten.

4. Änderungsvorbehalt

Der TSV behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden die bezahlten Teilnehmergebühren und Beförderungsentgelte in vollem Umfang zurückerstattet. Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Skikursgruppen bleibt die Zusammenlegung von leistungsnahen Skikursgruppen vorbehalten.
Desweiteren bleiben kurzfristige Einschränkungen, Änderungen oder Absagen von ausgeschriebenen Veranstaltungen aus wetterbedingten oder anderen zwingenden Gründen vorbehalten.Können wir bis zum jeweiligen zweiten Kurstag keine Kurse durchführen, behalten wir uns vor die jeweilige Veranstaltung abzusagen. Bei Verlegung einer Veranstaltung an einen entfernteren Ort bleibt eine Nachbelastung von Fahrtkosten vorbehalten. Bei vollständiger Absage der Veranstaltung werden die Fahrtkosten, sowie 90% der Teilnehmergebühr zurückerstattet.
10% der Teilnehmergebühr verbleiben dem TSV als Bearbeitungskosten.

5. Rücktritt des Teilnehmers

Bei einem Rücktritt des Teilnehmers bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Teilnehmer die Teilnehmergebühren und Fahrtkosten unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von € 15,- erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist keine Erstattung von Teilnehmergebühren und Fahrtkosten mehr möglich.
Bei Skikursen hat der Teilnehmer die Möglichkeit, bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen für die Fahrt an den Veranstaltungsort eine Ersatzperson einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson ebenfalls Mitglied des TSV oder GSC und mindestens 16 Jahre alt ist. Die Ersatzperson ist nicht teilnahmeberechtigt am Skikurs. Der Kurstag ist für den Teilnehmer verfallen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in den Teilnehmergebühren nicht enthalten. Der Abschluss einer gesonderten Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

6. Weisungsrecht

Der TSV hat als Veranstalter das Weisungsrecht bei den Veranstaltungen. Die Teilnehmer der Skikurse sind verpflichtet, den Weisungen des Kursleiters/Skilehrers Folge zu leisten. Eine Entfernung während des Skikurses ist nur nach vorheriger Abmeldung beim Kursleiter/Skilehrer gestattet.
Der TSV ist berechtigt, Teilnehmer, die Weisungen des Kursleiters/Skilehrers nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine Rückerstattung von Teilnehmergebühr und Fahrtkosten.

7. Haftung

Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Der TSV bzw. GSC haftet insbesondere nicht bei Unfall, Verletzung, Schädigung, Verlust, Diebstahl sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen.
Im Rahmen der Mitgliederversicherung des TSV bzw. GSC besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der gesonderte Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.

8. Krankenversicherungsschutz

Für die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen besteht seitens des TSV noch des GSC kein Krankenversicherungsschutz.
Da wir teilweise zu ausländischen Veranstaltungsorten fahren, empfehlen wir eine ausreichende Auslandskrankenversicherung für unsere Teilnehmer.

9. Bildmaterial

Bilder und Filme die im Rahmen einer Veranstaltung der Skigemeinschaft entstanden sind, dürfen ohne seperate Genehmigung auf der Homepage der Skischule, im Programmheft und im TSV FORSTENRIED Magazin veröffentlicht werden. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Veranstaltungen ist München.

Kontakt / Impressum | Sitemap | Skilehrer Intern